665,000.00 €
- 43120 m²
Immobilie zur
Verkauf
Haustyp
freistehend
Quadratfuß
120 m²
Grundstücksgröße
589 m²
Schlafzimmer
4
Badezimmer
3
Erstellt
28.07.2023
Zustand
Gepflegt
Land
Croatia
Staat / Region / Provinz
Istarska županija
Stadt
Poreč
Siedlung
Poreč
Postleitzahl
52440
Baugenehmigung
ja
Bescheinigung
ja
Infrastructure
- Wasser
- Klimaanlage
Energieeffizienz
In Vorbereitung
Zusätzliche Informationen
Diese Villa aus unserem Angebot liegt nur 1 km vom Meer und schönen Stränden entfernt.
Die Wohnfläche beträgt 120 Quadratmeter, verteilt auf zwei Etagen, gebaut auf einem Grundstück von 589 m2.
Das äußere Design mit klaren, geraden Linien in einer Komposition mit Stein, die sich in die Umgebung einfügt, während sich im Inneren warme und kalte Töne ergänzen und so dem gesamten Raum eine sehr moderne Note verleihen.
Die Villa besteht aus einer Eingangshalle, einer Gästetoilette, einem "Open Space"-Bereich mit einem Wohnzimmer, das mit großen Glaswänden dekoriert ist, durch die die Sonnenstrahlen in den Innenraum eindringen, einem Esszimmer und einer Küche, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer.
Im Obergeschoss befinden sich zwei weitere Schlafzimmer, jedes mit eigenem Bad und Zugang zur Dachterrasse, die einen Blick auf die Natur und das Grün bietet, das diese Villa umgibt.
Die Villa hat die erste Phase der Installationen für die Fußbodenheizung sowie für die solare Warmwasserbereitung vorbereitet.
Aluminiumschreinerei mit Dreischichtglas,
Klimaanlagen in jedem Zimmer
Die Böden in den Schlafzimmern sind mit Eichenparkett ausgelegt.
Sonstige Hinweise: Die Besichtigung des Objektes ist mit Unterzeichnung des Maklervertrages möglich.Im Falle einer Kaufentscheidung beträgt die Maklerprovision 3% + MwSt. auf den Kaufpreis und wird nach Abschluss des Kaufvertrages in Rechnung gestellt.
Immobilien ID: E-05930
Leistungsklasse: U izradi
Hinweis:
Die Besichtigung der Immobilie ist mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags möglich, der die Grundlage für alle weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem Verkauf bildet, alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Vermittlung bei Immobilientransaktionen.
Die Maklerprovision wird durch den Vermittlungsvertrag bestimmt und ist nach Abschluss des Kaufvertrages zahlbar.
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