![Zemljište sa građevinskom dozvolom i projektom za vilu, otok Brač-Milna, Milna, Land](https://www.nekretnine365.com/files/06-2022/ad425166/zemljiste-sa-gradevinskom-dozvolom-i-planom-1745379685__large.jpg)
420,000.00 €
- 1156 m²
Immobilie zur
Verkauf
Land Art
Baugrundstück
Quadratfuß
1156 m²
Erstellt
28.07.2023
Land
Croatia
Staat / Region / Provinz
Splitsko-dalmatinska županija
Stadt
Milna
Siedlung
Milna
Postleitzahl
21405
Baugenehmigung
ja
Bescheinigung
ja
Zusätzliche Informationen
Baugrundstück mit Baugenehmigung und Bauplan für ein exklusives Ferienhaus - Villa mit 3 Wohneinheiten.
Wohnungsgröße: Wohnung 1. 177,31 m2 (Erdgeschoss und Obergeschoss)
Wohnung 2. 90,92 m2 (1. Stock und Penthouse)
Wohnung 3. 92,76 m2 (1. Stock)
Gesamtnettofläche inkl. Treppe 374,76 m2
Das Baugrundstück liegt an einer sonnigen Bucht im südlichen Teil der Insel Brač, umgeben von exklusiven Ferienhäusern.
Für diese Bucht werden keine weiteren Baugenehmigungen erteilt.
Ein Privatweg (ca. 20 m) führt direkt zum Meer.
Uneingeschränkte Sicht auf das Meer - keine Bebauung in der Umgebung erlaubt.
Grundstücksfläche: 1.156 m2
Baugenehmigung für den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Fläche von 374 m2.
- Die Wohnungen können in eine geräumige Villa umgewandelt werden
-Die Baustelle ist eingeebnet und bereit für den Bau
- Die Garage ist bereits gebaut
Baupläne sind dabei
Die offizielle Baugenehmigung liegt vor.
Verbindung:
- Entfernung vom Fischerdorf Milne und dem Jachthafen ca. 5 km
- Die Entfernung von Milna zum Hafen von Supetar beträgt ca. 18 km
- Anreise mit dem Auto über Split - Fähre Transfer Split-Supetar ca. 1 Stunde
- Mehrere tägliche Fährverbindungen in beide Richtungen bis Mitternacht
- Nächster internationaler Flughafen: Split
- Sommer-Charterflüge nach Brač von mehreren Zielen
Preis: 420.000 €
Immobilien ID: 081
Hinweis:
Die Besichtigung der Immobilie ist mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags möglich, der die Grundlage für alle weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem Verkauf bildet, alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Vermittlung bei Immobilientransaktionen.
Die Maklerprovision wird durch den Vermittlungsvertrag bestimmt und ist nach Abschluss des Kaufvertrages zahlbar.
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